Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  • 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB der HORN Unternehmensgruppe) geltend für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen sowie für sämtliche Verträge, die zwischen der HORN GmbH, Am Hasenbiel 35, 76297 Stutensee, und dem Auftraggeber geschlossen werden. Sie gelten auch für folgende Unternehmen der HORN Unternehmensgruppe:
    • HORN Sachsen, Brunnenstraße 37, D-01609 Raden
    • HORN Thüringen, Zum Brauteich 35, D-07613 Heidenland
    • HORN Bayern, Ennemoserstraße 4, D-83700 Rottach-Egern
    • HORN Austria Zentrale, Villacher Str. 9, A-9560 Feldkirchen
    • HORN MPS GmbH & Co. KG, Am Hasenbiel 35, 76297 Stutensee
  • 1.2 Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern. Mit dem Auftrag oder der Bestellung bestätigt der Kunde nicht als Verbraucher, sondern ausschließlich als Unternehmer, für ein Unternehmen, für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder für ein öffentlich rechtliches Sondervermögen zu bestellen oder uns zu beauftragen.
  • 1.3 Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • 1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen an Kunden bis zur Einbeziehung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

§ 2 Waren- und Leistungsbeschreibung

  • 2.1 Die Darstellung unserer Waren und Leistungen im Onlineshop, in Katalogen, in Preislisten oder anderem Werbematerial stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar und ist hinsichtlich Preisen, Lieferterminen und sonstigem Inhalt freibleibend.
  • 2.2 Die Beschreibung unserer Waren und Leistungen in Text und Bild im Onlineshop, in Katalogen, in Preislisten oder anderem Werbematerial dient nur der allgemeinen Kennzeichnung und stellt keine Garantiezusage dar, es sei denn wir bestätigen das ausdrücklich schriftlich.
  • 2.3 Die Prüfung, ob sich die bestellte Ware für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck eignet, obliegt alleine dem Kunden.

§ 3 Bestellungen / Vertragsabschluss

  • 3.1 Jede an uns gerichtete Bestellung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags.
  • 3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich mit einer Auftragsbestätigung annehmen oder die bestellten Waren an den Kunden ausliefern. Die per E-Mail versandte Bestellbestätigung nach einer Bestellung über unseren Online-Shop ist keine Auftragsbestätigung und keine Annahme des Angebots, sondern lediglich eine automatisierte Zugangsbestätigung, die den Inhalt der Bestellung wiedergibt.
  • 3.3 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Besondere Vereinbarungen für Bestellungen über unseren Online-Shop

  • 4.1 Zugang
    Die Nutzung unseres Online-Shops zur Geschäftsanbahnung und -abwicklung ist nur möglich, wenn der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB ist, er sich vorher angemeldet hat und er die ergänzenden Nutzungsbedingungen für unseren Online-Shop akzeptiert.
  • 4.2 Elektronische Bestellvorgänge
    Der Kunde kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem Warenkorb sammeln. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken der Buttons „ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme diesen zu“ die Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich, wenn er Waren in seinen Warenkorb gelegt und seine Bestellung durch Drücken des „zahlungspflichtig bestellen“-Buttons an uns abgeschickt hat. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem „Bestellen“ seine Angaben auf Fehler zu überprüfen.
  • 4.3. Zustandekommen des Vertrags
    Die abgeschickte Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrags. Nach der Aufgabe der Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail, die den Inhalt und den Zugang der Bestellung bei uns bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Bestellers durch uns dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir den bestellten Artikel an den Kunden versendet und den Versand mit einer weiteren E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt haben. Der Kunde erhält nur dann eine Bestätigung per E-Mail, wenn er seine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat.
  • 4.4 Internetpreise
    Mit Aktualisierungen der Internet-Seiten verlieren alle früheren Preisangaben und sonstige Angaben über Waren im Internet ihre Gültigkeit. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung gültige Preisangabe. Sollten wir mit dem Kunden individuelle Preise oder Zahlungsbedingungen vereinbart haben, sind diese für die Abwicklung auch der Geschäfte über unseren Internetshop maßgeblich.

§ 5 Preise

  • 5.1 Die von uns angegebenen Preise sind Netto-Preise und beziehen sich auf die angegebene Stückzahl. Der Kunde schuldet zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe sowie Versandkosten sofern keine versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist.
  • 5.2. Der Mindestbestellwert beträgt € 50,00 Netto-Warenwert. Wird dieser unterschritten, berechnen wir einen Mindermengenaufschlag von € 10,00.
  • 5.3 Wir sind berechtigt, für Waren, die später als 4 Monate nach dem Vertragsschluss geliefert werden sollen, Preiserhöhungen in dem Umfang vornehmen, die auch durch Änderung von Materialpreisen, Löhnen, Devisenkursen, Steuern, Zöllen und anderen Kosten bedingt sind. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Zahlung

  • 6.1 Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind unsere Forderungen mit der Erbringung unserer Leistung (= Datum der Rechnungslegung) fällig und zahlbar.
  • 6.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • 6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 7 Lieferung / Gefahrübergang

  • 7.1 Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder auf Seiten eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse, welche unsere Leistung verzögern, verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
  • 7.2 Wenn bestellte Ware nicht geliefert werden kann, informieren wir den Kunden unverzüglich und schlagen ggf. die Lieferung vergleichbarer Ware vor. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, erhält er etwaige bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • 7.3 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
  • 7.4 Wird der Kunde bei Auslieferung des Paketes nicht zuhause angetroffen und wird das Paket nicht innerhalb von 7 Werktagen bei seiner Poststelle abgeholt oder verweigert der Kunde die Annahme des Paketes, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren. Der Kunde trägt die Kosten für die erfolglose Anlieferung. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferter Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wird („Vorbehaltsware“).
  • 8.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt.
  • 8.3 Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln – mit allen Nebenrechten an uns ab; der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Falls die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben.
  • 8.4 Der Kunde tritt an uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.
  • 8.5 Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an.
  • 8.6 Der Kunde hat uns auf unser Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.
  • 8.7 Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Kunden aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Kunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Kunden zu lagern, sie als Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt der Horn GmbH zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.
  • 8.8 Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen.
  • 8.9 Der Kunde hat uns über Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die die abgetretenen Forderungen oder die Vorbehaltsware betreffen, unverzüglich schriftlich zu informieren, damit wir rechtzeitig geeignete juristische Schritte einleiten können.
  • 8.10 Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Kunden unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

§ 9 Sicherungseigentum, Pfandrecht

  • 9.1 Erhalten wir vom Kunden Teile zur Reparatur und liefern wir die bearbeiteten Teile vor vollständiger Zahlung aus, so steht uns wertanteilig Sicherungseigentum an diesen Teilen zu.
  • 9.2 Ziffer 8.2 bis 8.10 geltend entsprechend.
  • 9.3 Neben dem gesetzlichen Pfandrecht steht uns auch ein vertragliches Pfandrecht an den in Besitz genommenen Reparaturgegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht wird erweitert auf Forderungen aus früher durchgeführten Reparaturleistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen.

§ 10 Abnahme entgangener Gewinn (insbesondere beim Werkvertrag)

  • 10.1 Der Kunde hat den Reparaturgegenstand spätestens eine Woche nach Fertigstellung beim uns abzuholen. Für den Fall der Nichtabholung gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen zur nicht durchgeführten Abnahme.
  • 10.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, steht uns ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Aufbewahrung der reparierten Sache zu.
  • 10.3 Mit der Abnahme haften wir nicht mehr für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

§ 11 Mängel, Mängelhaftung 

  • 11.1 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Optische Beeinträchtigungen sind nur dann Mängel, wenn das Aussehen über die Funktion hinaus ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsinhalt gehört.
  • 11.2 Der Kunde ist verpflichtet, offene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich uns gegenüber anzuzeigen.
  • 11.3 Hat ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit, können wir wählen, ob der Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Soweit wir dabei Teile austauschen, gehen diese entschädigungslos in unser Eigentum über.
  • 11.4 Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde muss uns dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen; dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall unzumutbar sind oder wir die Nachbesserung unberechtigt verweigern oder unzumutbar verzögern.
  • 11.5 Außer bei vorsätzlicher Verursachung des Mangels haften wir nur für Mängel, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung herausstellen.
  • 11.6 Keine Mängelansprüche bestehen für Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch Überbeanspruchung, durch unsachgemäßer Reparatur durch einen nicht autorisierten Servicepartner oder durch eine nicht vorher genehmigte Veränderung der Sache entstehen. Die unsachgemäße Verwendung bestimmt sich nach den Angaben des Herstellers.
  • 11.7 Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, sind wir berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
  • 11.8 Soweit der Kunde Teil einer Lieferkette im Sinne des § 478 BGB wird, bleiben die Rechte aus den §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat jedoch dabei die jeweils von seinem Abnehmer an ihn gerichtete Mangelrüge unverzüglich an uns weiterzuleiten.

§ 12 Haftung

  • 12.1 Für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstehen, haften wir nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.
  • 12.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch soweit nicht leitende Angestellte handeln) und bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Fall ist unsere Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  • 12.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 13 Weiterverbringung ins Ausland

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr von Waren deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden und des Herstellers unterliegen kann, über die sich der Kunde zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.

§ 14 Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Abweichend davon gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bei Vorsatz oder Arglist, bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und im Fall des § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch).

§ 15 Sonstige

  • 15.1 Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung ist unser Geschäftssitz in 76297 Stutensee.
  • 15.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts auf ausländisches Recht gelten nicht. Die deutschen Gerichte sind international zuständig. Diese Zuständigkeit ist ausschließlich. 
  • 15.3 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in 76297 Stutensee.

§ 16 Ergänzende Bestimmungen für Reparaturarbeiten

  • 16.1 Reparaturarbeiten werden nach Stundensätzen zu unseren aktuellen Preisen abgerechnet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
  • 16.2 Soweit eine Reparatur bei uns stattfindet, trägt der Kunde die Transportkosten für die An- und Rücklieferung.
  • 16.3 Soweit der Kunde die ihm obliegenden Vorbereitungs- und Unterstützungsleistungen nicht gehörig erbringt, haften wir nicht für dadurch verursachte Verzögerungen oder Mängel unserer Leistung.

 

Stand: September 2016